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AGB

gültig ab: 01. Juni 2020

(1) Anwendbarkeit

Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Du und Dein Pferd – gesund in Bewegung, Annika Schlemmer, geprüfte Pferdephysiotherapeutin, und der Tierhalterin oder deren Bevollmächtigter oder Verfügungsberechtigten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

Die AGB beziehen sich auf Personen jeden Geschlechts, sind der Einfachheit halber jedoch weiblich "gegendert".

(2) Behandlungsvertrag

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn die Tierhalterin das Angebot der Pferdephysiotherapeutin bezüglich therapeutischer Betreuung annimmt und sich an die Pferdephysiotherapeutin zum Zwecke der Beratung, Befundung und Therapie wendet.
Die Pferdephysiotherapeutin ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um gesundheitliche Beschwerden geht, die die Pferdephysiotherapeutin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die sie in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Pferdephysiotherapeutin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

(3) Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrags

Die Pferdephysiotherapeutin erbringt ihre Dienste gegenüber der Patientin/Halterin in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur physiotherapeutischen Befundung und Therapie bei der Patientin sowie zur Beratung der Halterin anwendet.
Von der Pferdephysiotherapeutin werden auch Methoden angewendet, die nicht zwingend schulmedizinisch anerkannt sind und nicht immer dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.

(4) Mitwirkung der Tierhalterin

Zu einer aktiven Mitwirkung ist die Tierhalterin nicht verpflichtet. Die Pferdephysiotherapeutin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn die Tierhalterin Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Die Pferdephysiotherapeutin haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier die durch die Tierhalterin, durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden.
Tiere die an einer Therapie teilnehmen, müssen haftpflichtversichert und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Die Pferdephysiotherapeutin übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapieziels. Die Therapie wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Patienten und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinem körperlichen Voraussetzungen orientiert. Die Tierhalterin wird darauf hingewiesen, dass die durch die Pferdephysiotherapeutin angewendeten Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können.

(5) Honorierung der Pferdephysiotherapeutin

Die Pferdephysiotherapeutin hat für ihre Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Pferdephysiotherapeutin und Tierhalterin vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste bzw. von Annika Schlemmer kommunizierten Gebührenverordnung aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen. Die Honorare sind für jeden Behandlungstag von der Tierhalterin in bar an die Pferdephysiotherapeutin zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nur nach Absprache vor Behandlungsbeginn vereinbart werden. Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält die Tierhalterin auf Wunsch eine Rechnung.
Nach einem Mahnverfahren ist nur noch Barzahlung möglich.
Die Pferdephysiotherapeutin verpflichtet sich, nur eine einzige Mahnung zu versenden, die beaufschlagte Mahngebühr beträgt 5,00€.
Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.

(6) Haftung

Die Tierhalterin/Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch sie oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.

(7) Vertraulichkeit der Behandlung

Die Pferdephysiotherapeutin behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Befunde, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände der Patientin Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Tierhalterin. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse der Tierhalterin erfolgt und anzunehmen ist, dass die Tierhalterin zustimmen wird.
Die Pferdephysiotherapeutin ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet - beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Befunden oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung zur Auskunft verpflichtet. Die Datenverschwiegenheit ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Befundung oder Therapie persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
Die Pferdephysiotherapeutin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Der Tierhalterin steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; sie kann diese Handakte auch nicht anfordern/verlangen. Sofern die Tierhalterin eine Behandlungsakte verlangt, erstellt diese die Pferdephysiotherapeutin kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte befinden.

Handakten werden von der Pferdephysiotherapeutin 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 5 Jahre nach dem Tod der Patientin vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke infrage kommen könnten.

(8) Rechnungsstellung

Die Rechnung darf weder einen Befund enthalten, noch dürfen die Leistungen so aufgeschlüsselt werden, dass daraus auf einen Befund geschlossen werden kann. Wünscht die Kundin aus Beweis- oder Erstattungsgründen honorarpflichtig eine Ausfertigung der Rechnung, die einen Befund oder Therapiespezifizierungen mit Befundungs-/Diagnoseerückschlüssen enthalten, bedarf dies der Belehrung über den Bruch der Vertraulichkeit und des schriftlichen Auftrages der Kundin.

(9) Gutscheine

Ein Gutschein, der durch Annika Schlemmer herausgegeben wurde, ist gekennzeichnet durch mit einer eindeutigen Nummer und kann einmalig für eine Leistung eingelöst werden. Pro Behandlung ist die Anrechung von einem Gutschein rechtmäßig. Ein Gutschein kann nicht zurück gegeben oder in bar ausgezahlt werden. Jeder Gutschein hat eine Gültigkeit von drei Jahren.

(10) Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

(11) Vor-Ort-Besuche / Termine

Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie schriftlich (auch elektronisch) oder telefonisch von Annika Schlemmer bestätigt wurden. Bei Verspätungen einer Tierhalterin zu einem Termin wird die aufgewendete Wartezeit in Rechnung gestellt. Annika Schlemmer ist nicht verpflichtet, diese selbstverschuldete Verspätung nachzuholen, oder vom Honorar abzuziehen.

Tritt die Tierhalterin innerhalb von 24 Stunden vor dem geplanten Termin (oder bei Ankunft) von dem Behandlungsvertrag zurück, so wird ihr die vereinbarte Behandlung in Rechnung gestellt. Ausgenommen von dieser Rechnung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.

Bei Vor-Ort-Besuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat die Kundin ihre Telefon-  oder ihre Mobilfunknummer hinterlassen, so wird sie, wenn möglich, unverzüglich über die Verzögerung informiert.

(12) Seminare / Vorträge / Veranstaltungen

Die Anmeldung zu Seminaren/Vorträgen muss schriftlich per Brief, E-mail oder über das Online-Kontaktformular erfolgen. Die Kursgebühr ist bis 7 Tage vor Kursbeginn zu überweisen. Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Seminarbeginn seitens der Teilnehmerin werden 50 % der Kursgebühren berechnet. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die komplette Seminargebühr fällig, es kann allerdings eine Ersatz-Teilnehmerin gestellt werden. Sofern es eine Warteliste für ein Seminar gibt, wird auf die Gebühr verzichtet. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Der Teilnehmerin erhält eine Anmeldebestätigung. Sofern eine Veranstaltung bereits ausgebucht ist wird die Teilnehmerin benachrichtigt und kann auf Wunsch verbindlich auf eine Warteliste gesetzt werden. Ton- und Bildaufnahmen sind während Veranstaltungen nicht gestattet. Alle Rechte sind der Veranstalterin vorbehalten.

(13) Urheberrecht

Die Unterrichtsmaterialien (insb. Skripten, Handouts, Präsentationen) werden der Teilnehmerin ausschließlich zur alleinigen und nicht übertragbaren persönlichen Nutzung überlassen. Diese sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung (auch in Auszügen) außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung von Annika Schlemmer unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen oder Verwendung zu Unterrichtszwecken außerhalb der Seminare und Vorträge von Annika Schlemmer. Ebenso dürfen Therapien, Therapiepläne, Unterlagen, o.ä. von Annika Schlemmer, nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Annika Schlemmer, nicht (auch nicht in Auszügen) vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

(14) Haftungsausschluss

Die Teilnahme an theoretischen und praktischen Vorträgen/Seminaren/Veranstaltungen sowie der Aufenthalt in den Seminarräumen/dem Übungsgelände der Veranstalterin erfolgt auf eigene Gefahr. Die Veranstalterin haftet nicht bei Unfällen sowie für Personenoder Sachschäden. Während der Veranstaltungen/Seminaren/Vorträgen sind die Anweisungen der Referentin/Übungsleiterin zu befolgen.

(15) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Köln. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.

(16) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.